Neue Besuchsregeln für KHWE-Krankenhäuser
Kein Test mehr ab dem 1. März – FFP2-Maske weiterhin Pflicht
28.02.2023
Kreis Höxter. Mit der auslaufenden Corona-Schutz- und Testverordnung ändern sich in den vier KHWE-Krankenhäusern im Kreis Höxter die Regelungen für Besucher. Demnach ist ab Mittwoch, 1. März, kein negativer Selbsttest mehr erforderlich. Die Besuchszeiten sowie die Maskenpflicht bleiben bestehen. Weiterhin gilt, dass die Krankenhäuser in Bad Driburg, Brakel, Höxter und Steinheim von Besuchern mit grippeähnlichen Symptomen nicht betreten werden sollen.
Die Patienten dürfen täglich zwischen 11 und 18 Uhr Besuch empfangen. Für die Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter muss während des gesamten Besuchs eine FFP2-Maske getragen werden – auch auf den Patientenzimmern. Darüber hinaus muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und die Hygienevorschriften eingehalten werden.
Testkonzept für Patienten
Stationäre Patienten werden am Tag ihrer Aufnahme mittels Schnelltest getestet. Bei erkältungs- oder grippeähnlichen Symptomen erfolgt ein zusätzlicher PCR-Test. Für Begleitpersonen, sowohl ambulant als auch stationär, entfällt die Testpflicht.
Besuche in den Seniorenhäusern
Für die Seniorenhäuser der KHWE in Steinheim (St. Rochus), Bökendorf (St. Josef), Höxter (St. Nikolai), Beverungen (St. Johannes Baptist) und Brakel (St. Antonius) entfällt ebenfalls die Testpflicht ab Mittwoch, 1. März. Beim Betreten der Einrichtungen und im Umgang mit den Senioren müssen Besucher weiterhin eine FFP2-Maske tragen.
Patienten des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Für Besuche von Arztpraxen sieht das Gesundheitsministerium weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske vor. Das gilt auch für die Facharztpraxen des MVZ Weser-Egge in Bad Driburg, Brakel und Höxter.