Betreutes Wohnen

Wer trägt die Kosten?
Betreutes Wohnen bezeichnet anders als die Unterbringung in einem Seniorenhaus ein Mietverhältnis. Die Mieter leben autonom in ihrer eigenen Wohnung, können aber gleichzeitig bei auftretenden Problemen zum Beispiel seniorenspezifische Erleichterungen in Anspruch nehmen oder in der eigenen Wohnung von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden.

 

Die Kosten für eine Betreute Wohnung müssen vom Mieter grundsätzlich selbst getragen werden. Wenn die finanziellen Mittel allerdings nicht ausreichen, können Mieter einer Betreuten Wohnung, wie jeder andere Mieter auch, Wohngeld bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dies ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum.

 

Der Anspruch auf Wohngeld und dessen Höhe hängt von der Höhe des Familieneinkommens, der Höhe der zuschussfähigen Kaltmiete oder von Belastungen durch die Wohnung und der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder ab.

 

Betreutes Wohnen ist ein attraktives Angebot. Wir beraten Sie gern!

 

Die Kosten im Einzelnen
Eine Auflistung der Kosten erhalten Sie hier.

KONTAKT

St. Antonius Seniorenhaus
Ostheimer Straße 29
33034 Brakel

Tel.: 05272 . 3744-0
Fax: 05272 . 3744-115

 

E-Mail:

Web: http://www.khwe.de/

 
 
 
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