Liebe Patientinnen, liebe Patienten, liebe pflegende Angehörige,
auf unseren Internetseiten erläutern wir Ihnen verschiedene Aspekte rund um die Themen Hilfs- und Pflegebedürftigkeit. Da diese Informationen Ihre individuelle Situation oft nur ansatzweise abbilden können, zögern Sie bitte nicht uns anzurufen um ein persönliches Gespräch über Ihre Situation zu führen. Falls Ihre Fragen komplexer sind, vereinbaren wir auch gerne einen Termin zur Beratung. Auf Wunsch suchen wir Sie auch zu Hause auf.
Sie erreichen uns über die kostenlose Rufnummer 0800-000 63 10 oder Sie rufen direkt in der, für Ihre Region zuständigen, Pflegestation an. Deren Rufnummer und Ansprechpartner finden Sie am Seitenrand.
Hilfs- und Pflegebedürftigkeit umfasst die folgenden Themen:
• Pflegestufen und Krankenpflege
• Behandlungspflege
• Verhindertenpflege
• Palliativversorgung
• ergänzende Betreuungsleistungen/Alltagshilfen
• Integrationshilfe
• hauswirtschaftliche Dienste
• private Leistungen
Mit Hilfe der Mitarbeiter der Caritas Pflegestationen können Sie trotz Einschränkungen in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung verbleiben und erhalten dort die ärztlich verordneten oder auch privat gewünschten Dienst- und Pflegeleistungen. Den Umfang der Leistungen sprechen Sie mit den Mitarbeitern Ihrer Pflegestation ab. Durch individuelle Abstimmung und Planung lässt sich der Besuch der ambulanten Pflegekräfte meistens gut auf den eigenen Lebensrhythmus abstimmen. Üblicherweise erhalten Sie einen oder zwei Mitarbeiter unseres Pflegedienstes als festen Ansprechpartner, jedoch lernen Sie in deren Urlaubszeiten auch weitere Mitarbeiter kennen. Nett und kompetent sind sie übrigens alle.
Sollte sich eines Tages zeigen, dass die ambulante Pflege nicht mehr ausreicht und Sie eine noch umfangreichere Versorgung, zum Beispiel in einer Senioreneinrichtung, benötigen, sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen gerne bei der Vermittlung eines Pflegeplatzes in einem der fünf Seniorenhäuser der Katholischen Hospitalvereinigung Weser-Egge gGmbH
Zu den oben aufgeführten Punkten erhalten Sie auf weiteren Seiten nähere Informationen. Dabei verlinken wir auch auf Seiten des Bundesministerium der Justiz, um Ihnen den rechtlichen Rahmen der Hilfs- und Pflegeleistungen näher zu bringen http://www.gesetze-im-internet.de/index.html
Was ist zu tun, wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt?
Oft entsteht die Pflegebedürftigkeit nach einschneidenden Ereignissen im Gesundheitszustand (Unfall, Schlaganfall, Hüftbruch, Herzinfarkt, ...) oder durch zunehmende körperliche Einschränkungen im Alter. In beiden Fällen sollten Betroffene so früh wie möglich den Antrag auf Pflegeversicherungsleistungen von ihrer Pflegekasse anfordern.
Dieser Antrag muss möglichst schnell ausgefüllt an die Pflegekasse zurückgeschickt werden. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), der vor Ort ein Gutachten zur Schwere der Pflegebedürftigkeit erstellt und die Einstufung in eine der Pflegestufen vornimmt.
Die Caritas Pflegestationen bieten Ihnen Hilfe und Beratung bei der Beantragung einer Pflegestufe. Wir helfen Ihnen auch, wenn die Einstufung durch den MDK strittig ist, und beraten Sie, wie Sie eine erneute Überprüfung erreichen können.